CB- Funk in Deutschland

 

Am 01. Juli 1975 wurden durch das Bundesamt für Post und Telekomunikation (BAPT)

die ersten Frequenzen für den CB- Funk freigegeben.

Zunächst wurden die Kanäle 4 - 15 in AM mit einer Sendeleistung  von 0,5 W

für Feststationen und Mobilgeräte und 0,1 W für tragbare Geräte freigegeben.

Für Feststationen wurde eine monatliche Gebühr von 15,- DM erhoben.

 

1977 / 78 kamen erste Geräte auf den Markt, die neben AM auch über die

Modulationsart FM verfügten.

 

1981 erfolgte eine erste Erweiterung des CB- Funks auf die Kanäle 1 - 22 mit

einer Sendeleistung von 0,5 W - beschränkt auf die Modulationart FM.

 

Am 12. April 1983 wurden mit der Verfügung 55/1983 die Kanäle 1 - 40 mit

4 Watt Sendeleistung in FM und die Kanäle 4 - 15 mit 1 Watt

Sendeleistung in AM freigegeben.

 

1996 wurden die Kanäle 41 - 80 freigegeben.

 

aktuelle Regelung seit Dezember 2011:

Kanäle 1 - 40 mit 4 Watt in AM und FM sowie 12 Watt in SSB

sowie Kanäle 41 - 80 mit 4 Watt in FM

 

 

digitale Betriebsarten

am 01. Oktober 1994 wurden die Kanäle 24 und 25 für

Packet Radio freigegeben.

 

mit der 80-Kanal-Erweiterung 1996 kamen die Kanäle

06, 07, 52, 53, 76 und 77 dazu.

 

in 2006 kam noch der Kanal 41 dazu.

im gleichen Jahr wurden die Kanäle 11, 21, 51 und 61 für

den Betrieb als Gateway freigegeben.

 

nach kleinen Änderungen in 2008 waren dann die Kanäle

11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 für den Gateway - Betrieb

freigegeben.

 

im Jahr 2016 wurden die Kanäle 40 und 41,

die frequenztechnisch den größten Abstand zueinander haben,

für den Betrieb als Relaisfunkstelle (Umsetzer) freigegeben.

Für den Betrieb einer Relais- Funkstelle ist eine Einzel-

genehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich.

 

 

CB- Funk in den USA

der CB- Funk in den USA hat seinen Ursprung im Jahr 1947.

Es waren 2 Lizenzklassen im 500 MHz-Bereich vorgesehen.

1949 wurde der Wechsel ins 11- Meter- Band vorgeschlagen.

1958 entstand die Lizenzklasse D, die bis heute den Funkbetrieb

im 11- Meter- Band in den USA regelt.

Zum besseren Verständnis: die Bezeichnung "Lizenz" ist nicht

gleichbedeutend mit der gleichen Bezeichnung in unserem Sprach-

gebrauch sondern stellt lediglich die Erteilung einer Genehmigung

dar, so wie bei uns in den 70ger und 80ger Jahren.

 

Derzeit funkt man in den USA auf den uns bekannten Kanälen

01 - 40 mit 4 Watt auf AM und 12 Watt in SSB.

Es gibt verschiedene Einschränkungen für Antennen und die

Sendedauer darf 5 min. nicht überschreiten.

Es dürfen keine Gespräche in andere Staaten und innerhalb eines

Landes keine Verbindungen über 250 km geführt werden.

 

 

 

 

 

 

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